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EN 20.08.2021: Spardorf: Bürgerbegehren abgelehnt

Die Erlanger Nachrichten berichten über die Ablehnung des Bürgerbegehrens aus „formaljuristischen Gründen“ durch den Gemeinderat Spardorf (Sitzung vom 10.08.2021): 

Gesamter Artikel: https://www.nordbayern.de/region/erlangen/spardorf-burgerbegehren-abgelehnt-1.11296512

  • Gemeinsam Aufbäumen verbindet

    Die Treeplantingprojects haben mich am 12. November 2022 mit dem Rennrad nach Höchstadt gelockt. Gemeinsam mit dutzenden Gleichgesinnten haben wir ca 1400 Bäume auf 3000 qm gepflanzt. Bäume, die dem Klimawandel besser standhalten als die zuvor hier vertrockneten Bäume. Diese Hoffnung hat uns jedenfalls an diesem Tag zu einer starken Gemeinschaft verbunden.

    Zugehörigkeit ist einer unserer stärksten Antriebe. Sie zu nutzen, um Menschen zum Handeln für das Klima zu begeistern ist eine geniale Idee. Bei den Treeplantingprojects (www.treeplantingprojects.de) haben sich Menschen zusammengetan, die Pflanz-Events veranstalten. Hierzu kann sich jede und jeder Interessierte online anmelden und mitmachen. Spaten, Handschuhe, Bäume und ein Stück Land stehen bereit. Wir hatten noch mehr Glück, sogar Proviant und Getränke wurden uns von den Organisatoren dieser Aktion bereitgestellt. Die gemeinsame Arbeit – Löcher stechen, Bäumchen setzen, ihre Wurzeln liebevoll wieder mit Erde umschließen – war nicht nur schweißtreibend, sondern lies auch mein Herz höher schlagen. Ich habe etwas sinnvolles getan, das der Rettung unseres Klimas helfen kann. Und ich habe mich vernetzt mit Menschen, die das gleiche wollen – Handeln für die Rettung unseres Klimas. Ich glaube nichts verbindet mehr, als gemeinsam etwas tun, das man für sinnvoll und wichtig erachtet. Bei Ankunft kannte ich noch niemanden, doch vom ersten Moment fühlte ich mich Teil der Gruppe. Und am Ende habe ich viele neue Bekanntschaften, bei denen ich mich jetzt schon auf’s Wiedersehen freue. Und das halte ich für Gewiss – denn noch ist die Community der Aufbäumer und die Zahl der Veranstaltungen klein.

    Damit es bald mehr Gelegenheiten zum Aufäumen gibt, suchen die Waldfreunde Spardorf bereits intensiv nach Waldbesitzern, auf deren Grund wir mit Treeplantingprojects Bäume pflanzen können. Denn es wäre natürlich am besten, wenn man zum Pflanzen nicht weit fahren muss. Und wenn sich zum Bäume Pflanzen Gruppen in jeder Nachbarschaft entwickeln würden.

    Höchstadt war eine tolle Entfernung für eine gute Portion Bewegung mit dem Rennrad. Auch wenn der Nebel am Morgen noch etwas tief hing und meine Brille ständig beschlagen ließ. Die Begeisterung darüber, hier auch noch CO2-frei anzureisen und gleichzeitig Kreislauf und Muskeln aufzubauen schärft auch den Blick im Nebel. Den Blick auf das wesentliche Ziel, gemeinsam sinnvoll für das Klima zu handeln.

    Demnächst vielleicht auch in Spardorf? Helfen Sie mit, oder melden Sie sich, wenn Sie ein Stück Wald haben, das aufgebäumt werden kann!

    Bis dahin, verbundene Grüße, Benedikt Pape

  • Archiv zur Waldrettung Grundschule

    2021 setzten sich die Waldfreunde Spardorf für den Erhalt des Waldes trotz Grundschulneubau ein. Nach der Einreichung zweier Bürgerbegehren und kurz bevor es zum Bürgerentscheid gekommen wäre beschloss der Gemeinderat den Erhalt des Waldes.

    Die ganze Geschichte und all unsere Beiträge zum Thema finden Sie in der Kategorie „Waldrettung Grundschule„.

    Seiten, die wir für dieses Projekt erstellt haben sind jetzt nicht mehr im Menü aufgeführt, Sie finden sie aber über folgende Links:

    Zum Schluss möchten wir Sie einladen, auch unser neuestes Projekt mitzuverfolgen: Gemeinsam Aufbäumen für das Klima!

  • „Braucht der Igel eine Mütze?“ Waldführung für Familien am 13.11.2022 

    Friert der Frosch im Winter? Haben Tiere Frostschutzmittel?

    Was machen die Tiere im Wald, wenn es kalt wird? Was macht das Eichhörnchen, der Fuchs, der Dachs und der Igel? 

    Warum werfen die Bäume ihre Blätter ab und wo sind eigentlich die von letztem Jahr geblieben?

    Zusammen begeben wir uns auf Entdeckungstour in den Wald, suchen nach Spuren von Tieren und spielen lustige Waldspiele.

    Durchführung: Dipl. Biologin Katharina Fittkau, Waldpädagogin, Bildung für Nachhaltige Entwicklung, www.mobile-umweltbildung.de

    Wann: 13. November 2022, 14 Uhr bis 16 Uhr

    Treffpunkt: Schulstraße Spardorf, am hinteren Ende des Grundschulsportplatzes

    Preis pro Person: 2,50 Euro (Familien), 5 Euro (Einzelpersonen)

    Anmeldung bitte unter:  k.fittkau@posteo.de

  • „Ausgrasen“ im Wald der Zukunft

    Erneut haben sich einige Waldfreundinnen aus Spardorf bei einer TreePlantingProjects-Aktion beteiligt (wie berichtet). Diesmal ging es im Wald bei Großhabersdorf ans „Ausgrasen“: Brombeerranken, Klettenlabkraut und Brennesseln überwucherten die Baumsetzlinge, die im Herbst gepflanzt worden waren. Die kleinen Rot- und Hainbuchen, Kirschen, Edelkastanien und Weißtannen brauchen aber Licht und Platz, um nach oben wachsen zu können. Rings um die Jungbäume wurde daher die Begleitflora, nach dem Motto „Elefantenherde“, heruntergetreten. Dieses Ausgrasen ist in den ersten Wuchsjahren im Sommer notwendig.

    Lebhaftes Summen und Flattern von Hummeln, Wildbienen und Schmetterlingen begleitete die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer. Ein Tag im Wald bei frischer Luft und Bewegung macht einfach glücklich!

    Haben Sie Interesse sich aktiv im Wald für den Klimaschutz zu engagieren? Oder sind Sie Privatwaldbesitzer und möchten Ihren Wald klimastabil umbauen?

    Mehr Infos über TreePlantingProjects, bald auch hier in der Region: www.gemeinsamaufbäumen.de

  • Waldführung mit Katharina Fittkau, 09.07.22, 17-19 Uhr

    Erlebe den Wald mit allen Sinnen

    Wie schmeckt Wald? Wie riechen Bäume? Welche Geräusche macht der Wald?

    Bei dieser Waldführung nutzen wir all unsere Sinne. Wir tasten, riechen, schmecken, lauschen und sehen. Dabei erleben wir unsere tiefe Verbindung zum Wald und spüren uns als Teil der Natur.

    Durchführung: Dipl. Biologin Katharina Fittkau, Waldpädagogin, Bildung für Nachhaltige Entwicklung, www.mobile-umweltbildung.de

    Wann: am 9.Juli 2022, 17 Uhr bis 19 Uhr

    Für Jugendliche, Erwachsene und Familien mit Kindern ab 8 Jahren

    Treffpunkt: Schulstraße Spardorf, am hinteren Ende des Grundschulsportplatzes

    Preis pro Person: 4,- Euro (Familien), 8,- Euro (Einzelpersonen)

    Anmeldung bitte unter: k.fittkau@posteo.de

  • „Aufbäumen“ für den Klimaschutz

    Die Waldfreude sind noch immer voller Dankbarkeit für den Beschluss des Gemeinderates, den Wald an der Grundschule zu erhalten (wie berichtet). Es gibt jedoch noch immer viel zu tun für Walderhalt und Klimaschutz und die Waldfreunde bleiben aktiv.

    Nach dem Motto „Aufbäumen für den Klimaschutz“ haben Waldfreunde aus Spardorf kürzlich dabei geholfen ein Waldstück in der Nähe von Dietenhofen aufzuforsten. Rund 200 Bäume, darunter Eichen, Hainbuchen und Wildkirschen wurden gepflanzt. Die Aktion wurde von Treeplantingprojects initiiert und wird von der Bayerischen Landesregierung gefördert.

    Das erklärte Ziel der Initiative geht weit über diese Aktion hinaus: Es werden private Waldbesitzer in oder rund um Erlangen gesucht, die ihren Wald klimastabil und damit zukunftsfähiger machen wollen. Dabei gewinnen alle: Die Waldbesitzer verpachten für einen symbolischen Betrag ihren Wald für sieben Jahre an die Projektgruppe. Im Gegenzug erklärt sich die Projektgruppe bereit, einen gesunden Mischwald zu pflanzen und diesen zu pflegen. Die Pflanzungen werden von der Bayerischen Landesregierung finanziert.

    „Es ist toll, einen aktiven Beitrag für den Klimaschutz zu leisten. Und die Tätigkeit an der frischen Luft macht zudem viel Spaß“, sagt eine der Aktivistinnen.

    Sollten Sie Interesse haben, Ihren Wald zur Verfügung zu stellen oder bei der nächsten Pflanzaktion mitzuwirken, so können Sie sich auf der Homepage von Treeplantingprojects.com registrieren.

  • Der Spardorfer Wald ist gerettet!

    Wir freuen uns sehr über eine überraschende Entwicklung: 


    In der außerplanmäßigen Gemeinderatssitzung vom 09.11.2021 hat der Gemeinderat Spardorf einen sogenannten Abhilfebeschluss gefasst. D.h., dass er der Forderung der Spardorfer Bürgerinnen und Bürger, die Waldflächen aus der Bauleitplanung herauszunehmen, stattgibt und den Inhalt des Bürgerbegehrens „Walderhalt Spardorf“ selbst umsetzt. Ein Bürgerentscheid entfällt somit. (Die Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplanes kann hier eingesehen werden.)


    Hintergrund ist, dass der Sportverein VdS Spardorf sein bisheriges Rasen-Großfeld (A-Platz) als Kunstrasenplatz mit Beleuchtung umbauen möchte, der dann ganzjährig und umfangreich bespielt werden könnte. Ein zweites Fußball-Großfeld wäre dann nicht mehr zwingend nötig, so dass die Drehung des B-Platzes in den Wald hinein hinfällig ist. 

    Herzlichen Dank allen für die vielseitige Unterstützung, diesen schönen Wald mit seinem Artenreichtum direkt vor unserer Haustür zu erhalten!



  • 2. Spardorfer Waldbrief

    Anfang November verteilten wir den 2. Spardorfer Waldbrief an Bürgerinnen und Bürger „Klima braucht Wald – Ihre Stimme für Klimaschutz und Artenvielfalt„.

    Hier zum Nachlesen

  • EN Leserbrief, Mehr Luft zum Atmen in Spardorf, Martin Zoncheddu

    Am 26.10.21 erschien in den Erlanger Nachrichten der Leserbrief „Mehr Luft zum Atmen in Spardorf“ von Martin Zoncheddu.

    Im Leserbrief wird die Größe der Schule in Frage gestellt, da amtliche Statistiken nur sechs statt acht Klassenzimmern rechtfertigen. Auch sechs Klassenzimmer erlauben noch immer eine „behutsame Entwicklung von Neubaugebieten“, so Martin Zoncheddu im Leserbrief. Mit einer kompakteren Architektur könne die Schule auf den alten Standort passen und der Sportplatz erhalten werden. Somit würden Kosten, Flächen und damit Wald geschont – es bliebe also „mehr Luft zum Atmen für Spardorf.“

  • Leserbrief EN, Sportplatz nutzen, Martin Zoncheddu

    Am 23.10.2021 erschien in den Erlanger Nachrichten ein Leserbrief von Martin Zoncheddu. Darin wird insbesondere betont, dass das Bürgerbegehren Walderhalt Spardorf ausschließlich den Erhalt des Waldes fordert und einem modernen Schulhaus nicht im Weg stehe. Weiterhin wird betont, dass der Sportplatz des benachbarten Schulzentrums durchaus einen adäquaten Ersatz für den Sportplatz wäre. Eine politische Entscheidung für diese Option wird gewünscht, für diese versöhnliche und ressourcenschonende Lösung.

  • Waldführung mit Katharina Fittkau: „Der Wald im Winter“ Samstag, 13.11.2021, 14 – 16 Uhr

    Braucht der Igel eine Mütze?

    Eine Waldführung für Familien mit Kindern ab 6 Jahren

    Friert der Frosch im Winter? Haben Tiere Frostschutzmittel?

    Was machen die Tiere im Wald, wenn es kalt wird? Was macht das Eichhörnchen, der Fuchs, der Dachs und der Igel?

    Warum werfen die Bäume ihre Blätter ab und wo sind eigentlich die von letztem Jahr geblieben?

    Zusammen begeben wir uns auf Entdeckungstour in den Wald, suchen nach Spuren von Tieren und spielen lustige Waldspiele.

    Durchführung: Dipl.-Biologin Katharina Fittkau, Waldpädagogin

    Treffpunkt: Schulstraße Spardorf, am hinteren Ende des Grundschulsportplatzes

    Preis pro Person: 2,50 Euro (Familien), 5 Euro (Einzelpersonen)

    Anmeldung bitte unter:

    k.fittkau@posteo.de

    www.mobile-umweltbildung.de

  • Bürgerbegehren Walderhalt Spardorf für zulässig erklärt

    Das Bürgerbegehren „Walderhalt Spardorf“ wurde am 12.10.2021 einstimmig durch den Gemeinderat Spardorf für zulässig erklärt.

    Die Waldfreunde begrüßen die Zulässigkeitserklärung und sehen nun einer konstruktiven Auseinandersetzung unter Spardorfer Bürgern entgegen. An einem Sonntag innerhalb von 3 Monaten muss nun der Bürgerentscheid stattfinden. Bürgerinnen und Bürger sind dann gefordert über die Frage des Bürgerbegehrens Walderhalt Spardorf abzustimmen.

    Die Frage des Bürgerentscheids ist die gleiche, wie im Bürgerbegehren formuliert:

    Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Spardorf die Bauleitplanung auf der jetzigen Waldfläche/Waldweg, mit Flurnummer 89/1 und Teilflächen der
    Flurnummern 89, 90, 100, Gemarkung Spardorf, einstellt?

    Bürgerbegehren Walderhalt Spardorf

    Das weitere Verfahren ist nun wieder durch Paragraph 18a der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern geregelt:

    (9) Ist die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt, darf bis zur Durchführung des Bürgerentscheids eine dem Begehren entgegenstehende Entscheidung der Gemeindeorgane nicht mehr getroffen oder mit dem Vollzug einer derartigen Entscheidung nicht mehr begonnen werden, es sei denn, zu diesem Zeitpunkt haben rechtliche Verpflichtungen der Gemeinde hierzu bestanden.
    (10) 1Der Bürgerentscheid ist an einem Sonntag innerhalb von drei Monaten nach der Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens durchzuführen; der Gemeinderat kann die Frist im Einvernehmen mit den vertretungsberechtigten Personen des Bürgerbegehrens um höchstens drei Monate verlängern. 2Die Kosten des Bürgerentscheids trägt die Gemeinde. 3Stimmberechtigt ist jeder Gemeindebürger. 4Die Möglichkeit der brieflichen Abstimmung ist zu gewährleisten.
    […]
    (12) 1Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinn entschieden, in dem sie von der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit in Gemeinden [Auszug aus Tabelle] bis zu 50.000 Einwohnern mindestens 20 v.H., [/] der Stimmberechtigten beträgt. 2Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet. […]
    (13) 1Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Beschlusses des Gemeinderats. 2Der Bürgerentscheid kann innerhalb eines Jahres nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden, es sei denn, dass sich die dem Bürgerentscheid zugrunde liegende Sach- oder Rechtslage wesentlich geändert hat.
    (14) 1Der Bürgerentscheid entfällt, wenn der Gemeinderat die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme beschließt. 2Für einen Beschluss nach Satz 1 gilt die Bindungswirkung des Absatzes 13 Satz 2 entsprechend.
    (15) 1Die im Gemeinderat und die von den vertretungsberechtigten Personen des Bürgerbegehrens vertretenen Auffassungen zum Gegenstand des Bürgerentscheids dürfen in Veröffentlichungen und Veranstaltungen der Gemeinde nur in gleichem Umfang dargestellt werden. 2Zur Information der Bürgerinnen und Bürger werden von der Gemeinde den Beteiligten die gleichen Möglichkeiten wie bei Gemeinderatswahlen eröffnet.

    Quelle: Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern Paragraph 18a

    Die Waldfreunde Spardorf sehen durch den bevorstehenden Bürgerentscheid große Chancen nicht nur für die Intensivierung des bürgerlichen Dialogs, sondern auch für ein wachsendes Umweltbewusstsein. Denn das Klima braucht Schutz – auch vor unserer Haustüre.

    Alles zum Bürgerbegehren und Bürgerentscheid, einschließlich der Historie finden Sie in unserer Themenseite Bürgerentscheid.

    Helfen auch Sie dieser Initiative zu mehr Sichtbarkeit und teilen Sie diesen Artikel mit dem Hashtag #SpardiBleibt in Ihrem Netzwerk! Alle Waldfreunde und die seltenen Spechte unseres Waldes danken Ihnen ganz herzlich dafür :).

  • LBV fordert Spardorf zum Erhalt des Waldes auf – „höchste Schutzwürdigkeit“

    Der Landesbund für Vogelschutz (LBV) wendet sich an die Gemeinde Spardorf, um die „höchste Schutzwürdigkeit“ der Eichen aufzuzeigen und fordert den Erhalt des Waldes.

    Mittelspecht, Grünspecht, Fledermäuse, Käfer der Roten Liste, Mulmkäfer, Eremiten wurden vom LBV im betroffenen Wald entdeckt oder werden vermutet. Arten, die auf den bestehenden Wald angewiesen sind, weil sie in Totholz leben. Eventuelle Ausgleichsmaßnahmen für die Rodung würden diesen Arten nicht helfen. Die Rodung könnte gar „das Ende einer evtl. vorkommenden lokalen Population des Eremiten bedeuten und damit die Verbotstatbestände nach BNatSchG §44 Abs. 1 Satz 1 bis 3 […]“ auslösen, so die LBV-Kreisgruppe Erlangen-Höchstadt in ihrer Stellungnahme.

    Hier finden Sie die gesamte Stellungnahme des LBV, wie sie am 6.10.2021 bei der Gemeinde eingereicht wurde.

    Es folgen Bilder des LBV von entdeckten Spechthölen aus dem betroffenen Wald.

  • Einwendungen gegen Bebauungsplan (5) – Auswirkung auf Sport
    • Da Flurnummer 100 nicht wie ursprünglich geplant verfügbar ist, schmälert sich der verbleibende Grund erheblich, wodurch der neue Sportplatz gleichfalls kleiner ausfallen würde.
      • Sind die Waldlage sowie die vorhandenen Bodenbedingungen überhaupt für einen Sportplatz / Fußballplatz geeignet? 
      • Die dadurch entstehenden Auswirkungen auf den Spielbetrieb und das Training sind zu hinterfragen.
    • Während des Grundschulbaus wird der nördliche Teil des Sportplatzes überbaut und der südliche voraussichtlich für die Baustelleneinrichtung genutzt. Erst nach dem vollständigen Bau der Grundschule könnte demnach der Sportplatzneubau erfolgen. Mit einer Bauzeit von ca. 2 Jahren ist laut Bürgermeister zu rechnen. In dieser Zeit fehlt dem VdS Spardorf der BPlatz als Trainings- und Spielmöglichkeit. 
    • Im Regionalplan Region Nürnberg heißt es: „In allen Gemeinden der Region soll auf eine bessere Versorgung mit allgemeinen Sportanlagen hingewirkt werden.“ (8.4.3.1 Allgemeine Sportanlagen, auch in der Begründung des TB Markert zur Bebauungsplanänderung zu finden).
      Der Wald soll jedoch einem Fußballplatz weichen, wovon es im Gemeindegebiet (ohne bisherigen Schulsportplatz) schon zwei gibt. 

    Für die Gesunderhaltung und eine aktive Freizeitgestaltung ist ein kontinuierlicher Sportbetrieb dringend nötig. Daher sollte…

    • ein anderer Standort gefunden werden, damit der Sportplatzbetrieb lückenlos weitergehen kann oder es ist mit dem Landkreis ERH / Schulzweckverband zu klären, ob der Sportplatz des EvBG idealerweise dauerhaft, zumindest aber übergangsweise bis zu dessen Neubau mitgenutzt werden kann.
    • beim Neubau eines Sportplatzes darauf geachtet werden, dass dieser für möglichst viele verschiedene Sportarten genutzt werden kann, um grundsätzlich ein vielfältiges Sportangebot offerieren zu können. Gerade für Mädchen bzw. Frauen ist die Sportinfrastruktur in Spardorf ausbaufähig.

    Diese Einwendungen gegen die 8. Änderung des Flächennutzungsplans und die 5. Änderung des Bebauungsplans Spardorf wurde am 6.10.2021 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gezeichnet von einigen Waldfreunden bei der Gemeindeverwaltung eingereicht. (mehr zur Beteiligung der Öffentlichkeit)

  • Einwendungen gegen Bebauungsplan (4) – Ausgleich der Waldrodung
    • Bei der zu rodenden Fläche handelt es sich um 2.685m2 Mischwald als intaktes Waldökosystem. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich nicht nur „um ein paar Bäume“ handelt. Das Pflanzen von „ein paar Bäumen“ an anderer Stelle (z.B. im Pausenhof der neuen Grundschule) ersetzt dieses komplexe Ökosystem auf Jahrzehnte hinweg nicht.
    • Waldausgleichsflächen müssen laut Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft (Ergänzte Fassung)“ (2. erweiterte Auflage 2003; s. Bebauungsplan Nr. S23/1 S. 16/42) an bestehende Wälder angrenzen. Soweit uns bekannt ist, verfügt Spardorf über keine an Wald angrenzenden, gemeindeeigenen Flächen, die als Ausgleichsflächen dienen könnten. Daher ist damit zu rechnen, dass Ausgleichsflächen außerhalb der Gemeinde liegen würden (z.B. in Neunkirchen am Sand). Somit wäre bei einer Rodung der Wald in Spardorf für immer verloren.
    • Auch das Pflanzen mehrerer „großer“ Bäume stellt keinen zufriedenstellenden Ausgleich dar: Gerade große Bäume haben eine, im Vergleich zu kleineren Bäumen, geringere Überlebenschance, da deren Wurzelsystem mehrfach gekappt und damit nicht mehr so widerstandsfähig ist.
    • In der heutigen Zeit des Klimawandels stellt die zunehmende Hitze und Trockenheit eine große Hürde für das Anpflanzen neuer, insbesondere großer Baumsetzlinge dar. Mit großen Ausfällen ist zu rechnen, ein wirklicher Ausgleich ist schwierig bis gar nicht zu erreichen.

    Bezüglich der weiteren Planungen erwarten wir im Zeitalter des Klimawandels und der damit verbundenen lokal zu erwartenden Extremwetterereignisse wie Dürreperioden und Starkregen eine besondere Berücksichtigung ökologischer Aspekte, und zwar…

    • einen nachhaltigen Schutz und Erhalt des Spardorfer Waldes. Für den Sportplatz muss ein alternativer Standort gefunden werden oder vorhandene Sportplatzflächen am EvBG mitgenutzt werden.
    • bei Festhalten an den Rodungsplänen eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung des entsprechenden Waldgebiets.

    Diese Einwendungen gegen die 8. Änderung des Flächennutzungsplans und die 5. Änderung des Bebauungsplans Spardorf wurde am 6.10.2021 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gezeichnet von einigen Waldfreunden bei der Gemeindeverwaltung eingereicht. (mehr zur Beteiligung der Öffentlichkeit)

    weiter zu Einwendungen (5) – Auswirkungen auf den Sport

  • Einwendungen gegen Bebauungsplan (3) – Waldrodung

    Im Zuge des Grundschulneubaus soll der Sportplatz um 90° in den Wald gedreht und an dieser Stelle gerodet werden. Dies widerspricht unserer Meinung nach einer Vielzahl von umweltschutzrechtlichen Bestimmungen, klimaschutzpolitischen Zielen und ignoriert den insgesamt schlechten Zustand unseres Waldes, den es dringend zu schützen gilt.

    Im Landesentwicklungsprogramm heißt es:

    • „Bei Konflikten zwischen Raumnutzungsansprüchen und ökologischer Belastbarkeit ist den ökologischen Belangen Vorrang einzuräumen, wenn ansonsten eine wesentliche und langfristige Beeinträchtigung der natürlichen Lebensgrundlagen droht.“ (1.1.2 Nachhaltige Raumentwicklung, S. 9)
    • „Der Ressourcenverbrauch soll in allen Landesteilen vermindert werden. Unvermeidbare Eingriffe sollen ressourcenschonend erfolgen.“ (1.1.3 Ressourcen schonen, S. 9)
    • „Den Anforderungen des Klimaschutzes soll Rechnung getragen werden, insbesondere durch (…) den Erhalt und die Schaffung natürlicher Speichermöglichkeiten für Kohlendioxid und andere Treibhausgase.“ (1.1.3 Klimaschutz, S. 16)
    • „Die Waldfunktionen sollen gesichert und verbessert werden. (…) Die Bedeutung von großen zusammenhängenden Waldgebieten, Bannwäldern und landeskulturell oder ökologisch besonders bedeutenden Wäldern (z.B. Auwälder) für die Ökologie und die Erholung erfordert deren besonderen Schutz. Der Wald hat vielfältige Nutz-, Schutz-, Sozial- und Lebensraumfunktionen (vgl. Waldfunktionspläne) und mit seiner biologischen Vielfalt auch einen hohen ökologischen Wert. Intakte Wälder gehören zu den zentralen Lebens- und Wirtschaftsgrundlagen in Bayern. (…) Insbesondere in Verdichtungsräumen sowie in siedlungsnahen und waldarmen Bereichen kommt dem Erhalt und der Mehrung der Flächensubstanz des Waldes eine große Bedeutung zu.“ (5.4.2 Wald und Waldfunktionen, S. 81ff)

    Im Bayerischen Waldgesetz heißt es:

    • „Der Wald hat besondere Bedeutung für den Schutz von Klima, Wasser, Luft und Boden, Tieren und Pflanzen, für die Landschaft und den Naturhaushalt. (…) Dieses Gesetz soll insbesondere dazu dienen: (…) die Waldfläche zu erhalten (…), die Schutzfähigkeit, Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Waldes dauerhaft zu sichern und zu stärken (…) die Erholung der Bevölkerung im Wald zu ermöglichen (…) die biologische Vielfalt des Waldes zu erhalten.“ (Bayerisches Waldgesetz, Artikel 1)
    • „Die staatlichen Behörden und kommunalen Gebietskörperschaften haben bei allen Planungen, Vorhaben und Entscheidungen, die Wald betreffen, den in Art. 1 genannten Gesetzeszweck, insbesondere die Funktionen des Waldes und seine Bedeutung für die biologische Vielfalt zu berücksichtigen.“ (Bayerisches Waldgesetz, Artikel 7)

    Im Waldbericht 2021 der Bundesregierung heißt es:

    • Zur CO2-Bindung des Waldes: 
      „Der Waldbestand (inklusive Waldböden) entlastet die Atmosphäre jährlich um 62 Millionen Tonnen CO2 (Zeitraum 2012-2017, NIR 2021). Damit kompensieren die Wälder 7 Prozent der Emissionen in Deutschland. Durch die aktuellen Waldschäden seit 2018 beträgt für das Jahr 2019 der Rückgang der CO2-Bindungsleistung nach vorläufigen Schätzungen ca. 5 Millionen Tonnen CO2 (NIR, 2021). Darüber hinaus wird für älterwerdende Wälder langfristig eine Abnahme der Waldsenke prognostiziert. Die geschätzten Kohlenstoffvorräte in Waldböden, in Auflagehumus und Mineralboden bis in 90 cm Tiefe, belaufen sich im Mittel auf rund 119 Tonnen Kohlenstoff pro Hektar. Fast zwei Drittel davon sind im Auflagehumus und Oberboden (0–30 cm) gespeichert.“ (S. 16) ð Zur biologischen Vielfalt in Waldökosystemen:
      „In Bezug auf die Artenvielfalt weisen die Wälder in Deutschland eine hohe Vielfalt von waldtypischen Tier-, Pilz- und Pflanzenarten auf. Fast 2.900 Pflanzenarten kommen im Wald vor. (…) Wälder in Deutschland beherbergen weiterhin 140 Wirbeltierarten, vom Reh- und Rotwild über die Wildkatze und Wolf bis hin zur Zwergspitzmaus, sowie einen großen Anteil der in Deutschland insgesamt vorkommenden ca. 30.000 Insektenarten. Von 254 in Deutschland bestätigten Brutvogelarten sind 105 Arten (41 Prozent) an Wälder gebunden (LWF 2013). Wälder spielen daher eine maßgebliche Rolle beim Erhalt und Schutz der biologischen Vielfalt.“ (S. 19ff)
    • Zur Schutzfunktion von Wäldern:
      Hochwasserschutz: „Wie kaum ein anderes Ökosystem hat er eine besondere Fähigkeit, Niederschlagswasser zu speichern und zu reinigen.“  
      Kühlung: „Die hohe Verdunstung (Evapotranspiration) von Wäldern kühlt die Umgebung.“
      Trinkwasserschutz: „Eine besondere Funktion im Wasserkreislauf spielt dabei der Waldboden, der den größten Süßwasserspeicher Deutschlands bildet. Bis zu 200 Liter Wasser und mehr (…). Besondere Bedeutung hat der Wald für die Trinkwassergewinnung. Über 40 Prozent der Fläche aller Wasserschutzgebiete liegen im Wald.“
      Luftreinigung: „Die nicht-gedüngten Waldböden besitzen eine hohe Reinigungswirkung für Schadstoffe. Daher ist Wasser aus dem Wald besonders sauber.
    • Zur Bedeutung der Erholungsfunktion von Wäldern: 
      „Für 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger ist Wald ein wichtiger Raum für Naturerleben; für 77 Prozent ist er zudem auch ein Ort für Sport, Erholung und Freizeit in der Natur. (…) Im Bevölkerungsdurchschnitt ergeben sich rund 28 Besuche pro Person und Jahr; (…) Im Zuge der Corona-Pandemie haben vielerorts die Erholungsnutzungen im Wald erheblich zugenommen.“  
    • Zum Gesundheitszustand des Waldes:
      „Die Jahre 2018 bis 2020 haben gezeigt, dass der Klimawandel sichtbar im deutschen Wald angekommen ist. (…) Es wurde ein verstärktes Absterben von Bäumen, vor allem bei Fichten, beobachtet. Neben der direkten Wirkung von Trockenheit und Hitze ist der Befall von Schaderregern an durch Trockenheit und Hitze gestressten Bäumen meist die Hauptursache für das Absterben.“ (S. 16). „Der Kronenzustand, äußeres Kennzeichen des Gesundheitszustandes eines Baumes, hat sich 2020 gegenüber den Vorjahren bei allen Baumarten weiter verschlechtert: Nur 21% weisen keine, 42% weisen eine sichtbare und 37% eine deutliche Kronenverlichtung („Warnstufe rot“) auf. (S.32)

    Der Spardorfer Wald, der im Zuge der Sportplatzdrehung gerodet werden soll, hat aus unserer Sicht einen hohen Wert für unsere Gemeinde sowie das Klima und unsere Umwelt und muss geschützt werden:

    • Es ist den Kindern des Kinderhauses, der Grundschule und des EvBG nicht zu vermitteln, dass Wald, der gerade für ihre Zukunft eine wichtige Rolle spielt, gerodet werden soll. 
    • Die genannten Bildungseinrichtungen grenzen unmittelbar an den besagten Wald. Dieser ist gerade für unsere Kinder ein wichtiger Ort zum Spielen, zur Freizeitgestaltung, zum Sport und zur Erholung (und selbstverständlich auch für alle anderen Bürgerinnen und Bürgern im Umfeld). Hier können die Kinder den Wald auch in seinen vielfältigen Formen unmittelbar erleben und erfahren (Bildungsort Natur).
    • Als Trennwald zwischen Sieglitzhof und Spardorf erfüllt der Wald wichtige Belüftungs- und Kühlungsfunktionen. Gerade für die Kinder ist es für eine erholsame Pausengestaltung wichtig, dass der Wald an heißen Tagen zur Abkühlung der Luft führt. 
    • Mit dem Drehen des Sportplatzes in den Wald hinein sind nicht nur Rodungsmaßnahmen, sondern auch erhebliche Bodenabtragungsmaßnahmen verbunden. Hier sind erhebliche Auswirkungen auf den umliegenden Wald und die darin befindlichen Pflanzen und Tiere zu befürchten. Weiter muss Boden durch Schwerlastverkehr abgefahren werden. Hier kann eine erhebliche Gefährdung der Kinder insbesondere im Grundschul- und Kitabereich entstehen.
    • Auch Spardorf ist nicht vor Hochwassern gefeit, wie das Hochwasser von 2007 gezeigt hat. Der Wald übernimmt eine wichtige Funktion zur Aufnahme von Wasser bei Starkregenereignissen.
    • Spardorf ist Teil der Metropolregion Nürnberg/Fürth/Erlangen. Aufgrund der Festlegungen des Regionalplans Ziff. 5.4.4 soll die Waldfläche (Art. 2 BayWaldG) im Verdichtungsraum Nürnberg/Fürth/Erlangen erhalten bleiben. 
    • Das Waldstück ist laut Bebauungsplan bzw. Waldfunktionsplan regionaler Klimaschutzwald und Erholungswald und muss damit besonders geschützt werden.
    • Sollte der Wald auf der entsprechenden Fläche gerodet werden, so sind Beeinträchtigungen für den restlichen Wald zu befürchten, zumal der Waldstreifen Richtung Sieglitzhof insgesamt bereits sehr schmal ist. Gerade die unmittelbar angrenzenden Bäume werden durch den Sportplatzbau im Wurzelbereich massiv geschädigt. 
    • Experten des Kreises Nürnberger Entomologen e.V. haben in ihrer Stellungnahme festgestellt, dass der Spardorfer Wald, insbesondere die darauf befindlichen Alteichen, einen besonders hohen Wert für Insekten und Vögel hat: Bei den Alteichen handelt es sich „aus entomologisch / naturschutzfachlicher Sicht um sog. Biotop- / Habitatbäume von höchster Schutzwürdigkeit“. „Derartige Biotopbäume entwickeln, je älter sie werden, Strukturen, (…) die Lebensstätte zahlreicher Organismen und seltener Insektenarten (z.B. xylobionter (Anm. d. Autoren: holzbewohnender) Käfer der Roten Liste), aber auch von Vögeln und Fledermäusen sind. Ihre Rodung kann durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen nicht ausgeglichen werden. Mulmhöhlen z.B. sind extrem seltene Mikrolebensräume, die Jahrzehnte (!) brauchen, bis sie sich entwickeln. Der Erhalt derartiger Biotopbäume ist ein prioritäres Anliegen des Naturschutzes. Sie werten in hohem Maß einen Wald ökologisch auf.“

    Diese Einwendungen gegen die 8. Änderung des Flächennutzungsplans und die 5. Änderung des Bebauungsplans Spardorf wurde am 6.10.2021 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gezeichnet von einigen Waldfreunden bei der Gemeindeverwaltung eingereicht. (mehr zur Beteiligung der Öffentlichkeit)

    weiter zu Einwendungen (4) – Ersatzpflanzungen

  • Einwendungen gegen Bebauungsplan (2) – Ressourcenschonendes Bauen

    Die Planungen zum Grundschulneubau sehen vor (Mitteilungsblatt Gemeindeverwaltung Uttenreuth Ausgabe 20/21):

    • dass die bestehende Grundschule abgerissen wird. Damit gehen verwendete Baustoffe, für die sehr viel Energie (und auch Geldmittel) auch in den letzten Jahren eingesetzt wurden, verloren (z.B. Beton, …).  
    • einen enormen Flächenverbrauch beim Bau der Grundschule: 
      Auf einer Etage (1. Stock) sollen 8 Klassenzimmer sowie Nebenzimmer und Betreuungszimmer für den Ganztag zuzüglich des „Marktplatzes“ untergebracht werden. Dies erfordert eine immense Grundfläche, die versiegelt werden muss. 
    • einen enormen Flächenverbrauch beim Bau der Grundschulsporthalle:
      Auch die geplante Grundschulsporthalle bedeutet versiegelte Grundfläche und Baustoffbedarf. Dabei wird in nächster Nähe im Zuge des Gymnasiums-Neubaus eine zweite Dreifach-Turnhalle entstehen, die im Sinne der Ressourcenschonung auch von der Grundschule mitgenutzt werden muss, ebenso wie die vorhandene Schulsporthalle (FritzWeinrebe-Sporthalle).
      Eine kleine Sporthalle wie im bisherigen Gebäude ist für die Erst- und Zweitklässler ausreichend. Den größeren Kindern ist ein 5-minütiger Fußweg sicher zumutbar. Diese Doppelnutzung entspricht auch dem Landesentwicklungsprogramm Bayern, wonach „in den Siedlungsgebieten […] die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung möglichst vorrangig zu nutzen“ sind (Ziel 3.2 LEP, Seite 101, siehe auch Begründung des TB Markert zur Bebauungsplanänderung). Generell fordert das Landesentwicklungsprogramm Bayern die bedarfsgerechte Vorhaltung von Bildungsangeboten (Ziel 8.3.1 LEP, Seite 51, siehe auch Begründung des TB Markert zur Bebauungsplanänderung).
    • einen enormen Flächenverbrauch beim Pausenhof:
      Lt. Schulbauverordnung v. 17.8.2012, dort § 2 Abs. 2, soll ein Pausenhof 3 m²/Schüler vorsehen. Das wären bei 160 Schülern ca. 500 qm. Aber lt. § 2 Abs. 3 SchulbauV soll die geschlossene Pausenfläche bei Grundschulen bis 400 Schüler 0,5 m² betragen. Das sind bei 160 Schülern nur 80 m², die als geschlossene Pausenfläche verfügbar sein muss.
      Neben dem normalen Pausenhof steht bereits jetzt der Sportplatz als zusätzliche Spielfläche zur Verfügung. Dieser könnte, sollte er an seinem jetzigen Standort so bestehen bleiben, zudem zukünftig auch um 10m verschmälert werden (wie bei der Planung für die neue Schule auch) und die so gewonnene Fläche dem Schulhof zugefügt werden.
      Laut Planung scheint außerdem der Großteil des Pausenhofes gepflastert oder asphaltiert, also versiegelt zu werden. 
    • einen enormen Flächenverbrauch beim Bau eines Allwetterplatzes:
      Vorgesehen ist im Außenbereich weiter ein „Allwetterplatz“, der vermutlich aus synthetischen Kunststoffen besteht und damit die Umwelt weiter belasten könnte.

    Bezüglich der weiteren Planungen erwarten wir im Zeitalter des Klimawandels eine besondere Berücksichtigung ökologischer Aspekte, und zwar:

    • die erneute Prüfung, ob eine Sanierung / ein Anbau an die bestehende Grundschule bzw. ein (kleinerer) Neubau mit insgesamt maximal 6 Klassenzimmern (nach dem Lernhauskonzept) auf dem alten Standort die klar nachhaltigere und ökologischere Variante darstellt.
      Hier muss weiter geprüft werden, wie viel Fläche für einen Schulhof (gemäß den realistisch zu erwartenden Schülerzahlen) tatsächlich benötigt, welche Flächen als Schulhof anerkannt werden und ob Sportplatzfläche zu Schulhoffläche umgenutzt werden kann. 
    • dass im Falle eines Grundschulneubaus möglichst viele Baustoffe / Materialien weiter- bzw. wiederverwendet (z.B. Aufzug, Baustoff-Recycling) und vorwiegend klimaneutrale Baustoffe verwendet werden (z.B. Holzständerbauweise).
    • dass im Falle eines Grundschulneubaus in die Höhe statt in die Fläche gebaut und das Raumkonzept entsprechend umgeplant wird, d.h. dass die drei Stockwerke flächenmäßig voll für den Schul- und Betreuungsbetrieb ausgeschöpft werden. Auch kann durch gemeinsame Nutzung nur einer Fläche als Aula und Marktplatz deutlich Fläche eingespart werden.
      HINWEIS: Das Lernhauskonzept sieht nicht vor, dass es nur eine Untereinheit in einem Geschoss gibt, sondern zeichnet sich durch eine flexible Gestaltung aus, bei der auch mehrere Untereinheiten geschaffen werden können (s. Münchner Lernhauskonzept S. 18).
    • dass im Falle eines Grundschulneubaus bei den Planungen für die Grundschulsporthalle die umliegenden Hallenressourcen einbezogen werden und die Größe der Halle ggf. reduziert wird.
    • dass auch bei der Gestaltung des Außengeländes auf eine möglichst naturnahe Gestaltung mit wenig Flächenversiegelung geachtet wird. Der angrenzende Sportplatz sollte auch weiterhin als Spiel- und Pausenhof genutzt werden. Die Notwendigkeit eines Allwetterplatzes muss in Frage gestellt werden.

    Diese Einwendungen gegen die 8. Änderung des Flächennutzungsplans und die 5. Änderung des Bebauungsplans Spardorf wurden am 6.10.2021 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gezeichnet von einigen Waldfreunden bei der Gemeindeverwaltung eingereicht. (mehr zur Beteiligung der Öffentlichkeit)

    weiter zu Einwendungen (3) – Rodungspläne

  • Einwendungen gegen Bebauungsplan (1) – Größe der Grundschule

    Die Waldfreunde haben immer wieder vorgeschlagen auf dem Standort der Alten Schule zu bleiben, um so Sportplatz und Wald zu erhalten. Dies wurde immer wieder zurückgewiesen. Die neue Schule habe dort nicht ausreichend Platz. Dies stellen wir nach wie vor in Frage.

    Geplant ist ein Neubau für zunächst 6, später für 8 Klassenzimmer. (Mitteilungsblatt Gemeindeverwaltung Uttenreuth Ausgabe 20/21)

    • Die Regierung Mittelfranken hat bisher nur die Förderung von 6 Klassenzimmern zugesagt, wobei laut Aussage des Bürgermeisters in der Gemeinderatssitzung vom 21.09.2021 auch möglicherweise nur 5 Klassenzimmer gefördert werden könnten.
    • Der weitaus größte Teil der Kinder im Neubaugebiet Spardorf West ist bis zur Fertigstellung der Schule aus dem Grundschulalter heraus. Die geburtenstärksten Jahrgänge sind bereits in der Grund- oder in weiterführenden Schulen. In den nächsten Jahren werden in diesem Gebiet kaum mehr Geburten zu erwarten sein.
    • Ggf. folgende Baugebiete (z. B. Alte Ziegelei) sind deutlich kleiner und werden nicht mehr an die Größe des Neubaugebiets Spardorf West heranreichen. Auch der Baubeginn dieses oder folgender Baugebiete ist nach wie vor ungewiss. Hier sind also in den nächsten Jahren / Jahrzehnten keine übermäßigen Kinderzahlen zu erwarten. Durch geschickte Planung kann hier der Bedarf an Kita- und Grundschulplätzen gesteuert und zeitlich gestreckt werden.
    • Das Bayerische Landesamt für Statistik, Statistik kommunal 2018, Gemeinde Spardorf 09 572 154, weist im Jahr 2017 159 Kinder unter 6 Jahren aus (S. 6), also rein rechnerisch pro Jahrgang 27 Kinder. Die jährlichen Geburten lagen 2017 bei 19 (S. 7). Um einen stabilen Bedarf für eine zweizügige Grundschule zu haben, sollte demnach die jährliche Geburtenzahl regelmäßig 28 Kinder übersteigen. Laut aktuellem Demographie-Spiegel des Bayerischen Landesamts für Statistik sind von 2019 bis 2033 praktisch konstant ca. 60 bis 65 Null- bis Dreijährige zu erwarten, was jährlich mit 20 bis 22 Geburten gleichzusetzen ist.
    • Im Demographie-Spiegel prognostiziert das Landesamt für die Gruppe der 6- bis unter 10Jährigen einen Rückgang von ca. 130 Kinder (2019) auf 100 Kinder (ab 2026), was für vier bis fünf Klassenzimmer spricht. Das bisherige Maximum konnte bereits problemlos mit sechs Klassenzimmern bewältigt werden.

    Da die Kosten für einen Grundschulneubau mit 6, später 8 Klassenzimmern immens hoch sind, erwarten wir im Sinne eines verantwortlichen Umgangs mit den Gemeindefinanzen:

    • die Berücksichtigung der zu erwartenden Geburtenzahlen in den nächsten Jahren, die die Grundlage für weitreichende finanzielle Entscheidungen darstellen.
    • konkrete Überlegungen, welche Neubaugebiete in welcher Größe in den nächsten Jahren oder Jahrzehnten tatsächlich realistisch sind.

      Hinweis: In einem Lernhauskonzept kann jahrgangsübergreifend gearbeitet werden, d.h. dass Schwankungen der Schülerzahlen ggf. so besser ausgeglichen werden können (s. Münchner Lernhauskonzept S. 6).
    • die erneute Prüfung, ob eine Sanierung / ein Anbau an die bestehende Grundschule bzw. ein (kleinerer) Neubau mit insgesamt maximal 6 Klassenzimmern (nach dem Lernhauskonzept) auf dem alten Standort die kostengünstigere Variante darstellt. Auch hinsichtlich der Folgekosten für den Unterhalt ist eine wirtschaftlichere Lösung für die Schule dringend geboten.

      Hinweis: Das Lernhauskonzept kann auch in konventionellen Bestandsgebäuden durch Umbaumaßnahmen umgesetzt werden (s. Münchner Lernhauskonzept S. 18).
    • Die am 21.09.2021 vorgestellte Planung der Grundschule (siehe Gemeindeblatt Nr. 20 v.1.10.21 auf S. 14) passt grundsätzlich auch auf den Platz der jetzigen Schule. Verkleinert man zusätzlich den jetzigen Schulsportplatz von netto 60 m auf 50 m (wie bei der Planung für den neuen Sportplatz auch), verbleibt ausreichend Platz auch für den Pausenhof. 

    Diese Einwendungen gegen die 8. Änderung des Flächennutzungsplans und die 5. Änderung des Bebauungsplans Spardorf wurde am 6.10.2021 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gezeichnet von einigen Waldfreunden bei der Gemeindeverwaltung eingereicht. (mehr zur Beteiligung der Öffentlichkeit)

    weiter zu Einwendungen (2) – Ressourcenschonendes Bauen

  • Interaktive Waldführung: Wald, Klima & Artenvielfalt, Sa 25.9.2021, 14-16 Uhr

    Wir laden Sie ein zur interaktiven Waldführung mit Katharina Fittkau: Wald, Klima und Artenvielfalt – für die „großen“ Waldfans ab 14 Jahren.

    Samstag, 25.09.2021, 14.00 Uhr – 16.00 Uhr im Wald am Sportplatz

    Was hilft dem Wald im Hinblick auf den Klimawandel?

    Welchen Einfluss haben Artenvielfalt, Totholz oder der Zustand des Bodens auf seine Widerstandsfähigkeit? 

    Was kann jeder von uns tun, um den Wald zu stabilisieren, was letztendlich uns zugute kommt?

    Durchführung: Dipl. Biologin Katharina Fittkau, Waldpädagogin, Bildung für Nachhaltige Entwicklung (Zukunftsakademie, Dritte Welt Laden Erlangen e.V.)

    Treffpunkt: Am Ende der Schulstraße am Waldrand neben dem Sportplatz, Spardorf

    Preis pro Person: 2,50 Euro (Familien), 5,- Euro (Einzelpersonen)

    Anmeldung bitte unter: k.fittkau@posteo.de, Tel.: 0179/2204337, www.mobile-umweltbildung.de.

    Wir sind sehr froh mit Katharina Fittkau eine erfahrene Waldpädagogin gefunden zu haben. Sie bietet in unserem Spardorfer Wald verschiedene Veranstaltungen an, mit denen der Wert und die Bedeutung des Waldes sichtbar gemacht werden. Im vergangenen Sommer hatten wir bereits eine Wald-Erlebnisführung für Familien und eine Wald-Klima-Ralley für Kinder.

    Wir freuen uns natürlich auch diesmal wieder über rege Teilnahme und wünschen viel Spaß!

  • Waldfreunde auf Klimastreik: Erlangen überlässt Spardorf Wald zur Rodung

    Am 24.9.2021 gehen die Waldfreunde auf Klimastreik in Erlangen. Erlangen im Klimanotstand darf nicht Wald zur Rodung an Spardorf abgeben! 11 Uhr Schlossplatz – schließt Euch uns gerne an! Ihr werdet uns an unseren Schildern und Transparenten erkennen!

    #SpardiBleibt! Walderhalt Spardorf! Spardorfer Wald retten! Klima braucht Wald! Bürgerentscheid Walderhalt! Das werden die Forderungen sein, die auf unseren Plakaten zu lesen sind.

    Insbesondere aber werden wir auch die Erlanger Öffentlichkeit darauf aufmerksam machen, dass

    ERLANGEN PLANT SPARDORF WALD ZUR RODUNG ZU ÜBERLASSEN.

    Schließlich ist der Großteil des von Spardorf zur Rodung vorgesehenen Waldes bisher in Besitz der Stadt Erlangen. Doch offenbar plant Erlangen dieses Waldstück an Spardorf abzugeben – ungeachtet der allseits bekannten Rodungspläne (..mehr zum aktuell ausliegenden Bebauungsplan).

    Also Erlangen: Steht ihr noch zum Klimanotstand?! Dann sagt Nein zur Rodung und Nein zur Abtretung des Waldes an Spardorf!

    Waldfreunde auf Klimastreik. 24.9.2021 11:00 Uhr Schlossplatz, Erlangen. Sei auch dabei! Damit #SpardiBleibt! Damit Klimaschutz auch vor der eigenen Haustür stattfindet. In Spardorf. Und in Erlangen.

    Klimastreik FridaysForFuture 24.9.2021

    Am Freitag, den 24. September 2021 gehen weltweit hunderttausende Menschen auf die Straßen:
    Für echten Klimaschutz, eine Zukunft ohne Klimakrise und das Versprechen, die Bundestagswahl zur Klimawahl zu machen.

    Alle Infos zu den bundesweit organisierten Demos von #FridaysForFuture, gibt es auf www.klima-streik.org und https://www.facebook.com/FfFerlangen/

  • Bis 6.10.2021 Einwände gegen Bebauungsplan einreichen

    Die Gemeinde Spardorf ist im Begriff mit der aktuellen 8. Änderung des Flächennutzungsplans und der 5. Änderung des Bebauungsplans und den Weg für die Rodung erheblicher Waldflächen nahe der Grundschule frei zu machen. Die Änderungspläne stehen aktuell als Vorentwurf der Öffentlichkeit zu Verfügung. Bürger sind eingeladen ihre Einwände gegen die geplanten Änderungen im Zeitraum vom 6.9.2021 bis zum 6.10.2021 an die Gemeinde zu richten (z.B. an mail@vg-uttenreuth.de).

    Wir Waldfreunde möchten Sie hiermit einladen, die Dokumente selbst in Augenschein zu nehmen und Ihre Einwände an die Gemeinde zu richten.

    Sie finden die Dokumente der Gemeinde im o.g. Zeitraum direkt auf der Webseite der Gemeinde für aktuelle Verfahren in der Bauleitplanung. Um es Ihnen so leicht wie möglich zu machen finden Sie die Links zu den relevanten öffentlichen Dokumenten (verfügbar im Zeitraum von 6.8.2021 bis 6.10.2021) direkt hier, wie folgt:

    Teilen Sie uns auch gerne Ihre Einwände und Fragen mit. Auch wir werden selbst Einwände an die Gemeinde richten und können Ihre Gedanken eventuell einbinden. Sie erreichen uns unter elke@waldfreunde-spardorf.de, oder nutzen Sie doch einfach die Kommentarfunktion unter diesem Beitrag.

    Wir freuen uns auf Ihre Kommentare. Nur gemeinsam werden wir den Wald in Spardorf erhalten können.

  • Bürgerbegehren mit 482 Unterschriften eingereicht

    Unser Bürgerbegehren zum Walderhalt erreicht erneut überwältigende Zustimmung durch Spardorfer Bürgerinnen und Bürger. Die neue Sammlung brachte trotz Ferienzeit diesmal sogar mehr Unterschriften ein als zuvor. Mit 482 Unterzeichnerinnen und Unterzeichnenrn wird der nun am 14.9.2021 eingereichte den Antrag auf Bürgerentscheid von über 28% der Spardorfer Gemeindebürger unterstützt. Bereits 10% reichen aus, dass der Entscheid durchgeführt werden muss. Ziel und Name sind gleich der ersten Einreichung vom 19.7.2021. Gegenüber dem ersten Anlauf wurden diesmal alle uns genannten formalen Kritikpunkte des Bürgermeisters berücksichtigt (siehe Beitrag vom 10.8.2021).

    Der Entwurf wurde diesmal darüberhinaus bereits vor Beginn der Sammlung mit der Gemeindeverwaltung abgestimmt, so dass auch der Bürgermeister bereits Gelegenheit zum Kommentar hatte. Wir gehen nun daher stark davon aus, dass der Gemeinderat kein zweites Mal die Zulässigkeit aus formalen Gründen ablehnen wird. Somit müsste der Bürgerentscheid „Walderhalt Spardorf“ innerhalb von 3 Monaten nach Beschluss der Zulässigkeit durchgeführt werden.

    Über die Zulässigkeit ist innerhalb von maximal 4 Wochen durch den Gemeinderat abzustimmen. Eventuell wird der Gemeinderat also schon in der anstehenden Gemeinderatssitzung vom 21.9.2021 den Beschluss fassen.

    Lesen Sie hier alles Bürgerbegehren und Bürgerentscheid.

  • Start des 2. Bürgerbegehrens „Walderhalt Spardorf“

    Nach Ablehnung der Zulässigkeit des Bürgerbegehren durch den Gemeinderat Spardorf am 10.08.2021, sammeln wir seit 27.08.2021 wieder Unterschriften für unser 2. Bürgerbegehren „Walderhalt Spardorf“! Damit streben wir einen Bürgerentscheid an, um das Waldstück nahe der Grundschule zu erhalten.

    Wenn Sie als Spardorfer Gemeindebürger*in den Erhalt des Waldes unterstützen möchten, können Sie den Antrag auf Bürgerentscheid (=Bürgerbegehren) ausdrucken und in Ihrem Spardorfer Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis Unterschriften sammeln. Werfen Sie diesen dann bitte möglichst bald bei einem der Waldfreunde in den Briefkasten (Adressen finden Sie auf dem Antrag auf Bürgerentscheid). Jede Unterschrift für den Wald zählt!

    2. Bürgerbegehren „Walderhalt Spardorf“ als pdf zum Ausdrucken und Unterschreiben

    Weitere Informationen über den Verlauf des Bürgerbegehrens finden Sie unter –> Bürgerentscheid

  • Stellungnahme Kreis Nürnberger Entomologen e.V. zum Artenschutz im Spardorfer Wald

    Der Kreis Nürnberger Entomologen e.V., dessen Experten seit 1977 u.a. Lebensräume für Insekten erstellen, pflegen und beobachten, um ihren Fortbestand zu sichern, untersuchte am 19.08.2021 das von der Rodung bedrohte Spardorfer Waldgebiet. Hierbei wurde festgestellt, dass es sich bei den Alteichen „aus entomologisch / naturschutzfachlicher Sicht um sog. Biotop- / Habitatbäume von höchster Schutzwürdigkeit“ handelt. 

    „Derartige Biotopbäume entwickeln, je älter sie werden, Strukturen, “ … „die Lebensstätte zahlreicher Organismen und seltener Insektenarten (z.B. xylobionter (Anm. d. Red.: holzbewohnender) Käfer der Roten Liste)  aber auch von Vögeln und Fledermäusen sind. Ihre Rodung kann durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen nicht ausgeglichen werden. Mulmhöhlen z.B. sind extrem seltene Mikrolebensräume, die Jahrzehnte (!) brauchen, bis sie sich entwickeln. Der Erhalt derartiger Biotopbäume ist ein prioritäres Anliegen des Naturschutzes. Sie werten in hohem Maß einen Wald ökologisch auf.

    „Unter Bezugnahme auf §§ 14 u. 15 BNatSchG“ (Bundesnaturschutzgesetz), „wonach vermeidbare Beeinträchtigungen der Natur zu unterlassen sind, erhebt sich für den Außenstehenden die Frage, ob nicht für die Gemeinde Spardorf zur Erweiterung bzw. Verlegung des Sportplatzes auch eine landwirtschaftliche Fläche statt schützenswerter Wald infrage kommen könnte.“

    Vor dem Hintergrund des Klimawandels stößt die Zerstörung eines direkt an eine Schule angrenzenden Natur-und Walderlebnisgebietes mit pädagogischen Informationsangebot zur Vermittlung naturschutzbezogener Themen auf völliges Unverständnis.“

    Die gesamte Stellungnahme des Kreis Nürnberger Entomologen e.V. vom 24.08.2021 hier als pdf.

  • Bürgerbegehren „Walderhalt Spardorf“ für unzulässig erklärt

    In der Gemeinderatssitzung am 10.08.2021 beschloss der Gemeinderat Spardorf mit 6:8 Stimmen den neu eingereichten Antrag (10.08.2021) zum Bürgerentscheid für nicht zulässig zu erklären.

    Die Mehrheit der Gemeinderatsmitglieder war der Auffassung, dass durch die nachträglich vorgenommenen Änderungen, insbesondere bei der Begründung (Ansicht der Initiatoren des Bürgerbegehrens herausgestellt), der Kern des Antrags berührt sei.

    Wir werden uns mit einem neuen Bürgerbegehren weiterhin für den Walderhalt in Spardorf einsetzen!