Einwendungen gegen Bebauungsplan (5) – Auswirkung auf Sport

  • Da Flurnummer 100 nicht wie ursprünglich geplant verfügbar ist, schmälert sich der verbleibende Grund erheblich, wodurch der neue Sportplatz gleichfalls kleiner ausfallen würde.
    • Sind die Waldlage sowie die vorhandenen Bodenbedingungen überhaupt für einen Sportplatz / Fußballplatz geeignet? 
    • Die dadurch entstehenden Auswirkungen auf den Spielbetrieb und das Training sind zu hinterfragen.
  • Während des Grundschulbaus wird der nördliche Teil des Sportplatzes überbaut und der südliche voraussichtlich für die Baustelleneinrichtung genutzt. Erst nach dem vollständigen Bau der Grundschule könnte demnach der Sportplatzneubau erfolgen. Mit einer Bauzeit von ca. 2 Jahren ist laut Bürgermeister zu rechnen. In dieser Zeit fehlt dem VdS Spardorf der BPlatz als Trainings- und Spielmöglichkeit. 
  • Im Regionalplan Region Nürnberg heißt es: „In allen Gemeinden der Region soll auf eine bessere Versorgung mit allgemeinen Sportanlagen hingewirkt werden.“ (8.4.3.1 Allgemeine Sportanlagen, auch in der Begründung des TB Markert zur Bebauungsplanänderung zu finden).
    Der Wald soll jedoch einem Fußballplatz weichen, wovon es im Gemeindegebiet (ohne bisherigen Schulsportplatz) schon zwei gibt. 

Für die Gesunderhaltung und eine aktive Freizeitgestaltung ist ein kontinuierlicher Sportbetrieb dringend nötig. Daher sollte…

  • ein anderer Standort gefunden werden, damit der Sportplatzbetrieb lückenlos weitergehen kann oder es ist mit dem Landkreis ERH / Schulzweckverband zu klären, ob der Sportplatz des EvBG idealerweise dauerhaft, zumindest aber übergangsweise bis zu dessen Neubau mitgenutzt werden kann.
  • beim Neubau eines Sportplatzes darauf geachtet werden, dass dieser für möglichst viele verschiedene Sportarten genutzt werden kann, um grundsätzlich ein vielfältiges Sportangebot offerieren zu können. Gerade für Mädchen bzw. Frauen ist die Sportinfrastruktur in Spardorf ausbaufähig.

Diese Einwendungen gegen die 8. Änderung des Flächennutzungsplans und die 5. Änderung des Bebauungsplans Spardorf wurde am 6.10.2021 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gezeichnet von einigen Waldfreunden bei der Gemeindeverwaltung eingereicht. (mehr zur Beteiligung der Öffentlichkeit)

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