Einwendungen gegen Bebauungsplan (4) – Ausgleich der Waldrodung

  • Bei der zu rodenden Fläche handelt es sich um 2.685m2 Mischwald als intaktes Waldökosystem. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich nicht nur „um ein paar Bäume“ handelt. Das Pflanzen von „ein paar Bäumen“ an anderer Stelle (z.B. im Pausenhof der neuen Grundschule) ersetzt dieses komplexe Ökosystem auf Jahrzehnte hinweg nicht.
  • Waldausgleichsflächen müssen laut Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft (Ergänzte Fassung)“ (2. erweiterte Auflage 2003; s. Bebauungsplan Nr. S23/1 S. 16/42) an bestehende Wälder angrenzen. Soweit uns bekannt ist, verfügt Spardorf über keine an Wald angrenzenden, gemeindeeigenen Flächen, die als Ausgleichsflächen dienen könnten. Daher ist damit zu rechnen, dass Ausgleichsflächen außerhalb der Gemeinde liegen würden (z.B. in Neunkirchen am Sand). Somit wäre bei einer Rodung der Wald in Spardorf für immer verloren.
  • Auch das Pflanzen mehrerer „großer“ Bäume stellt keinen zufriedenstellenden Ausgleich dar: Gerade große Bäume haben eine, im Vergleich zu kleineren Bäumen, geringere Überlebenschance, da deren Wurzelsystem mehrfach gekappt und damit nicht mehr so widerstandsfähig ist.
  • In der heutigen Zeit des Klimawandels stellt die zunehmende Hitze und Trockenheit eine große Hürde für das Anpflanzen neuer, insbesondere großer Baumsetzlinge dar. Mit großen Ausfällen ist zu rechnen, ein wirklicher Ausgleich ist schwierig bis gar nicht zu erreichen.

Bezüglich der weiteren Planungen erwarten wir im Zeitalter des Klimawandels und der damit verbundenen lokal zu erwartenden Extremwetterereignisse wie Dürreperioden und Starkregen eine besondere Berücksichtigung ökologischer Aspekte, und zwar…

  • einen nachhaltigen Schutz und Erhalt des Spardorfer Waldes. Für den Sportplatz muss ein alternativer Standort gefunden werden oder vorhandene Sportplatzflächen am EvBG mitgenutzt werden.
  • bei Festhalten an den Rodungsplänen eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung des entsprechenden Waldgebiets.

Diese Einwendungen gegen die 8. Änderung des Flächennutzungsplans und die 5. Änderung des Bebauungsplans Spardorf wurde am 6.10.2021 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gezeichnet von einigen Waldfreunden bei der Gemeindeverwaltung eingereicht. (mehr zur Beteiligung der Öffentlichkeit)

weiter zu Einwendungen (5) – Auswirkungen auf den Sport

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