Einwendungen gegen Bebauungsplan (3) – Waldrodung

Im Zuge des Grundschulneubaus soll der Sportplatz um 90° in den Wald gedreht und an dieser Stelle gerodet werden. Dies widerspricht unserer Meinung nach einer Vielzahl von umweltschutzrechtlichen Bestimmungen, klimaschutzpolitischen Zielen und ignoriert den insgesamt schlechten Zustand unseres Waldes, den es dringend zu schützen gilt.

Im Landesentwicklungsprogramm heißt es:

  • „Bei Konflikten zwischen Raumnutzungsansprüchen und ökologischer Belastbarkeit ist den ökologischen Belangen Vorrang einzuräumen, wenn ansonsten eine wesentliche und langfristige Beeinträchtigung der natürlichen Lebensgrundlagen droht.“ (1.1.2 Nachhaltige Raumentwicklung, S. 9)
  • „Der Ressourcenverbrauch soll in allen Landesteilen vermindert werden. Unvermeidbare Eingriffe sollen ressourcenschonend erfolgen.“ (1.1.3 Ressourcen schonen, S. 9)
  • „Den Anforderungen des Klimaschutzes soll Rechnung getragen werden, insbesondere durch (…) den Erhalt und die Schaffung natürlicher Speichermöglichkeiten für Kohlendioxid und andere Treibhausgase.“ (1.1.3 Klimaschutz, S. 16)
  • „Die Waldfunktionen sollen gesichert und verbessert werden. (…) Die Bedeutung von großen zusammenhängenden Waldgebieten, Bannwäldern und landeskulturell oder ökologisch besonders bedeutenden Wäldern (z.B. Auwälder) für die Ökologie und die Erholung erfordert deren besonderen Schutz. Der Wald hat vielfältige Nutz-, Schutz-, Sozial- und Lebensraumfunktionen (vgl. Waldfunktionspläne) und mit seiner biologischen Vielfalt auch einen hohen ökologischen Wert. Intakte Wälder gehören zu den zentralen Lebens- und Wirtschaftsgrundlagen in Bayern. (…) Insbesondere in Verdichtungsräumen sowie in siedlungsnahen und waldarmen Bereichen kommt dem Erhalt und der Mehrung der Flächensubstanz des Waldes eine große Bedeutung zu.“ (5.4.2 Wald und Waldfunktionen, S. 81ff)

Im Bayerischen Waldgesetz heißt es:

  • „Der Wald hat besondere Bedeutung für den Schutz von Klima, Wasser, Luft und Boden, Tieren und Pflanzen, für die Landschaft und den Naturhaushalt. (…) Dieses Gesetz soll insbesondere dazu dienen: (…) die Waldfläche zu erhalten (…), die Schutzfähigkeit, Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Waldes dauerhaft zu sichern und zu stärken (…) die Erholung der Bevölkerung im Wald zu ermöglichen (…) die biologische Vielfalt des Waldes zu erhalten.“ (Bayerisches Waldgesetz, Artikel 1)
  • „Die staatlichen Behörden und kommunalen Gebietskörperschaften haben bei allen Planungen, Vorhaben und Entscheidungen, die Wald betreffen, den in Art. 1 genannten Gesetzeszweck, insbesondere die Funktionen des Waldes und seine Bedeutung für die biologische Vielfalt zu berücksichtigen.“ (Bayerisches Waldgesetz, Artikel 7)

Im Waldbericht 2021 der Bundesregierung heißt es:

  • Zur CO2-Bindung des Waldes: 
    „Der Waldbestand (inklusive Waldböden) entlastet die Atmosphäre jährlich um 62 Millionen Tonnen CO2 (Zeitraum 2012-2017, NIR 2021). Damit kompensieren die Wälder 7 Prozent der Emissionen in Deutschland. Durch die aktuellen Waldschäden seit 2018 beträgt für das Jahr 2019 der Rückgang der CO2-Bindungsleistung nach vorläufigen Schätzungen ca. 5 Millionen Tonnen CO2 (NIR, 2021). Darüber hinaus wird für älterwerdende Wälder langfristig eine Abnahme der Waldsenke prognostiziert. Die geschätzten Kohlenstoffvorräte in Waldböden, in Auflagehumus und Mineralboden bis in 90 cm Tiefe, belaufen sich im Mittel auf rund 119 Tonnen Kohlenstoff pro Hektar. Fast zwei Drittel davon sind im Auflagehumus und Oberboden (0–30 cm) gespeichert.“ (S. 16) ð Zur biologischen Vielfalt in Waldökosystemen:
    „In Bezug auf die Artenvielfalt weisen die Wälder in Deutschland eine hohe Vielfalt von waldtypischen Tier-, Pilz- und Pflanzenarten auf. Fast 2.900 Pflanzenarten kommen im Wald vor. (…) Wälder in Deutschland beherbergen weiterhin 140 Wirbeltierarten, vom Reh- und Rotwild über die Wildkatze und Wolf bis hin zur Zwergspitzmaus, sowie einen großen Anteil der in Deutschland insgesamt vorkommenden ca. 30.000 Insektenarten. Von 254 in Deutschland bestätigten Brutvogelarten sind 105 Arten (41 Prozent) an Wälder gebunden (LWF 2013). Wälder spielen daher eine maßgebliche Rolle beim Erhalt und Schutz der biologischen Vielfalt.“ (S. 19ff)
  • Zur Schutzfunktion von Wäldern:
    Hochwasserschutz: „Wie kaum ein anderes Ökosystem hat er eine besondere Fähigkeit, Niederschlagswasser zu speichern und zu reinigen.“  
    Kühlung: „Die hohe Verdunstung (Evapotranspiration) von Wäldern kühlt die Umgebung.“
    Trinkwasserschutz: „Eine besondere Funktion im Wasserkreislauf spielt dabei der Waldboden, der den größten Süßwasserspeicher Deutschlands bildet. Bis zu 200 Liter Wasser und mehr (…). Besondere Bedeutung hat der Wald für die Trinkwassergewinnung. Über 40 Prozent der Fläche aller Wasserschutzgebiete liegen im Wald.“
    Luftreinigung: „Die nicht-gedüngten Waldböden besitzen eine hohe Reinigungswirkung für Schadstoffe. Daher ist Wasser aus dem Wald besonders sauber.
  • Zur Bedeutung der Erholungsfunktion von Wäldern: 
    „Für 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger ist Wald ein wichtiger Raum für Naturerleben; für 77 Prozent ist er zudem auch ein Ort für Sport, Erholung und Freizeit in der Natur. (…) Im Bevölkerungsdurchschnitt ergeben sich rund 28 Besuche pro Person und Jahr; (…) Im Zuge der Corona-Pandemie haben vielerorts die Erholungsnutzungen im Wald erheblich zugenommen.“  
  • Zum Gesundheitszustand des Waldes:
    „Die Jahre 2018 bis 2020 haben gezeigt, dass der Klimawandel sichtbar im deutschen Wald angekommen ist. (…) Es wurde ein verstärktes Absterben von Bäumen, vor allem bei Fichten, beobachtet. Neben der direkten Wirkung von Trockenheit und Hitze ist der Befall von Schaderregern an durch Trockenheit und Hitze gestressten Bäumen meist die Hauptursache für das Absterben.“ (S. 16). „Der Kronenzustand, äußeres Kennzeichen des Gesundheitszustandes eines Baumes, hat sich 2020 gegenüber den Vorjahren bei allen Baumarten weiter verschlechtert: Nur 21% weisen keine, 42% weisen eine sichtbare und 37% eine deutliche Kronenverlichtung („Warnstufe rot“) auf. (S.32)

Der Spardorfer Wald, der im Zuge der Sportplatzdrehung gerodet werden soll, hat aus unserer Sicht einen hohen Wert für unsere Gemeinde sowie das Klima und unsere Umwelt und muss geschützt werden:

  • Es ist den Kindern des Kinderhauses, der Grundschule und des EvBG nicht zu vermitteln, dass Wald, der gerade für ihre Zukunft eine wichtige Rolle spielt, gerodet werden soll. 
  • Die genannten Bildungseinrichtungen grenzen unmittelbar an den besagten Wald. Dieser ist gerade für unsere Kinder ein wichtiger Ort zum Spielen, zur Freizeitgestaltung, zum Sport und zur Erholung (und selbstverständlich auch für alle anderen Bürgerinnen und Bürgern im Umfeld). Hier können die Kinder den Wald auch in seinen vielfältigen Formen unmittelbar erleben und erfahren (Bildungsort Natur).
  • Als Trennwald zwischen Sieglitzhof und Spardorf erfüllt der Wald wichtige Belüftungs- und Kühlungsfunktionen. Gerade für die Kinder ist es für eine erholsame Pausengestaltung wichtig, dass der Wald an heißen Tagen zur Abkühlung der Luft führt. 
  • Mit dem Drehen des Sportplatzes in den Wald hinein sind nicht nur Rodungsmaßnahmen, sondern auch erhebliche Bodenabtragungsmaßnahmen verbunden. Hier sind erhebliche Auswirkungen auf den umliegenden Wald und die darin befindlichen Pflanzen und Tiere zu befürchten. Weiter muss Boden durch Schwerlastverkehr abgefahren werden. Hier kann eine erhebliche Gefährdung der Kinder insbesondere im Grundschul- und Kitabereich entstehen.
  • Auch Spardorf ist nicht vor Hochwassern gefeit, wie das Hochwasser von 2007 gezeigt hat. Der Wald übernimmt eine wichtige Funktion zur Aufnahme von Wasser bei Starkregenereignissen.
  • Spardorf ist Teil der Metropolregion Nürnberg/Fürth/Erlangen. Aufgrund der Festlegungen des Regionalplans Ziff. 5.4.4 soll die Waldfläche (Art. 2 BayWaldG) im Verdichtungsraum Nürnberg/Fürth/Erlangen erhalten bleiben. 
  • Das Waldstück ist laut Bebauungsplan bzw. Waldfunktionsplan regionaler Klimaschutzwald und Erholungswald und muss damit besonders geschützt werden.
  • Sollte der Wald auf der entsprechenden Fläche gerodet werden, so sind Beeinträchtigungen für den restlichen Wald zu befürchten, zumal der Waldstreifen Richtung Sieglitzhof insgesamt bereits sehr schmal ist. Gerade die unmittelbar angrenzenden Bäume werden durch den Sportplatzbau im Wurzelbereich massiv geschädigt. 
  • Experten des Kreises Nürnberger Entomologen e.V. haben in ihrer Stellungnahme festgestellt, dass der Spardorfer Wald, insbesondere die darauf befindlichen Alteichen, einen besonders hohen Wert für Insekten und Vögel hat: Bei den Alteichen handelt es sich „aus entomologisch / naturschutzfachlicher Sicht um sog. Biotop- / Habitatbäume von höchster Schutzwürdigkeit“. „Derartige Biotopbäume entwickeln, je älter sie werden, Strukturen, (…) die Lebensstätte zahlreicher Organismen und seltener Insektenarten (z.B. xylobionter (Anm. d. Autoren: holzbewohnender) Käfer der Roten Liste), aber auch von Vögeln und Fledermäusen sind. Ihre Rodung kann durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen nicht ausgeglichen werden. Mulmhöhlen z.B. sind extrem seltene Mikrolebensräume, die Jahrzehnte (!) brauchen, bis sie sich entwickeln. Der Erhalt derartiger Biotopbäume ist ein prioritäres Anliegen des Naturschutzes. Sie werten in hohem Maß einen Wald ökologisch auf.“

Diese Einwendungen gegen die 8. Änderung des Flächennutzungsplans und die 5. Änderung des Bebauungsplans Spardorf wurde am 6.10.2021 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gezeichnet von einigen Waldfreunden bei der Gemeindeverwaltung eingereicht. (mehr zur Beteiligung der Öffentlichkeit)

weiter zu Einwendungen (4) – Ersatzpflanzungen

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