Einwendungen gegen Bebauungsplan (2) – Ressourcenschonendes Bauen

Die Planungen zum Grundschulneubau sehen vor (Mitteilungsblatt Gemeindeverwaltung Uttenreuth Ausgabe 20/21):

  • dass die bestehende Grundschule abgerissen wird. Damit gehen verwendete Baustoffe, für die sehr viel Energie (und auch Geldmittel) auch in den letzten Jahren eingesetzt wurden, verloren (z.B. Beton, …).  
  • einen enormen Flächenverbrauch beim Bau der Grundschule: 
    Auf einer Etage (1. Stock) sollen 8 Klassenzimmer sowie Nebenzimmer und Betreuungszimmer für den Ganztag zuzüglich des „Marktplatzes“ untergebracht werden. Dies erfordert eine immense Grundfläche, die versiegelt werden muss. 
  • einen enormen Flächenverbrauch beim Bau der Grundschulsporthalle:
    Auch die geplante Grundschulsporthalle bedeutet versiegelte Grundfläche und Baustoffbedarf. Dabei wird in nächster Nähe im Zuge des Gymnasiums-Neubaus eine zweite Dreifach-Turnhalle entstehen, die im Sinne der Ressourcenschonung auch von der Grundschule mitgenutzt werden muss, ebenso wie die vorhandene Schulsporthalle (FritzWeinrebe-Sporthalle).
    Eine kleine Sporthalle wie im bisherigen Gebäude ist für die Erst- und Zweitklässler ausreichend. Den größeren Kindern ist ein 5-minütiger Fußweg sicher zumutbar. Diese Doppelnutzung entspricht auch dem Landesentwicklungsprogramm Bayern, wonach „in den Siedlungsgebieten […] die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung möglichst vorrangig zu nutzen“ sind (Ziel 3.2 LEP, Seite 101, siehe auch Begründung des TB Markert zur Bebauungsplanänderung). Generell fordert das Landesentwicklungsprogramm Bayern die bedarfsgerechte Vorhaltung von Bildungsangeboten (Ziel 8.3.1 LEP, Seite 51, siehe auch Begründung des TB Markert zur Bebauungsplanänderung).
  • einen enormen Flächenverbrauch beim Pausenhof:
    Lt. Schulbauverordnung v. 17.8.2012, dort § 2 Abs. 2, soll ein Pausenhof 3 m²/Schüler vorsehen. Das wären bei 160 Schülern ca. 500 qm. Aber lt. § 2 Abs. 3 SchulbauV soll die geschlossene Pausenfläche bei Grundschulen bis 400 Schüler 0,5 m² betragen. Das sind bei 160 Schülern nur 80 m², die als geschlossene Pausenfläche verfügbar sein muss.
    Neben dem normalen Pausenhof steht bereits jetzt der Sportplatz als zusätzliche Spielfläche zur Verfügung. Dieser könnte, sollte er an seinem jetzigen Standort so bestehen bleiben, zudem zukünftig auch um 10m verschmälert werden (wie bei der Planung für die neue Schule auch) und die so gewonnene Fläche dem Schulhof zugefügt werden.
    Laut Planung scheint außerdem der Großteil des Pausenhofes gepflastert oder asphaltiert, also versiegelt zu werden. 
  • einen enormen Flächenverbrauch beim Bau eines Allwetterplatzes:
    Vorgesehen ist im Außenbereich weiter ein „Allwetterplatz“, der vermutlich aus synthetischen Kunststoffen besteht und damit die Umwelt weiter belasten könnte.

Bezüglich der weiteren Planungen erwarten wir im Zeitalter des Klimawandels eine besondere Berücksichtigung ökologischer Aspekte, und zwar:

  • die erneute Prüfung, ob eine Sanierung / ein Anbau an die bestehende Grundschule bzw. ein (kleinerer) Neubau mit insgesamt maximal 6 Klassenzimmern (nach dem Lernhauskonzept) auf dem alten Standort die klar nachhaltigere und ökologischere Variante darstellt.
    Hier muss weiter geprüft werden, wie viel Fläche für einen Schulhof (gemäß den realistisch zu erwartenden Schülerzahlen) tatsächlich benötigt, welche Flächen als Schulhof anerkannt werden und ob Sportplatzfläche zu Schulhoffläche umgenutzt werden kann. 
  • dass im Falle eines Grundschulneubaus möglichst viele Baustoffe / Materialien weiter- bzw. wiederverwendet (z.B. Aufzug, Baustoff-Recycling) und vorwiegend klimaneutrale Baustoffe verwendet werden (z.B. Holzständerbauweise).
  • dass im Falle eines Grundschulneubaus in die Höhe statt in die Fläche gebaut und das Raumkonzept entsprechend umgeplant wird, d.h. dass die drei Stockwerke flächenmäßig voll für den Schul- und Betreuungsbetrieb ausgeschöpft werden. Auch kann durch gemeinsame Nutzung nur einer Fläche als Aula und Marktplatz deutlich Fläche eingespart werden.
    HINWEIS: Das Lernhauskonzept sieht nicht vor, dass es nur eine Untereinheit in einem Geschoss gibt, sondern zeichnet sich durch eine flexible Gestaltung aus, bei der auch mehrere Untereinheiten geschaffen werden können (s. Münchner Lernhauskonzept S. 18).
  • dass im Falle eines Grundschulneubaus bei den Planungen für die Grundschulsporthalle die umliegenden Hallenressourcen einbezogen werden und die Größe der Halle ggf. reduziert wird.
  • dass auch bei der Gestaltung des Außengeländes auf eine möglichst naturnahe Gestaltung mit wenig Flächenversiegelung geachtet wird. Der angrenzende Sportplatz sollte auch weiterhin als Spiel- und Pausenhof genutzt werden. Die Notwendigkeit eines Allwetterplatzes muss in Frage gestellt werden.

Diese Einwendungen gegen die 8. Änderung des Flächennutzungsplans und die 5. Änderung des Bebauungsplans Spardorf wurden am 6.10.2021 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gezeichnet von einigen Waldfreunden bei der Gemeindeverwaltung eingereicht. (mehr zur Beteiligung der Öffentlichkeit)

weiter zu Einwendungen (3) – Rodungspläne

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