Bis 6.10.2021 Einwände gegen Bebauungsplan einreichen

Bild zeigt vorher und nachher Ausschnitte aus dem Bebauungsplan mit Markierung des zu rodenden Waldes

Die Gemeinde Spardorf ist im Begriff mit der aktuellen 8. Änderung des Flächennutzungsplans und der 5. Änderung des Bebauungsplans und den Weg für die Rodung erheblicher Waldflächen nahe der Grundschule frei zu machen. Die Änderungspläne stehen aktuell als Vorentwurf der Öffentlichkeit zu Verfügung. Bürger sind eingeladen ihre Einwände gegen die geplanten Änderungen im Zeitraum vom 6.9.2021 bis zum 6.10.2021 an die Gemeinde zu richten (z.B. an mail@vg-uttenreuth.de).

Wir Waldfreunde möchten Sie hiermit einladen, die Dokumente selbst in Augenschein zu nehmen und Ihre Einwände an die Gemeinde zu richten.

Sie finden die Dokumente der Gemeinde im o.g. Zeitraum direkt auf der Webseite der Gemeinde für aktuelle Verfahren in der Bauleitplanung. Um es Ihnen so leicht wie möglich zu machen finden Sie die Links zu den relevanten öffentlichen Dokumenten (verfügbar im Zeitraum von 6.8.2021 bis 6.10.2021) direkt hier, wie folgt:

Teilen Sie uns auch gerne Ihre Einwände und Fragen mit. Auch wir werden selbst Einwände an die Gemeinde richten und können Ihre Gedanken eventuell einbinden. Sie erreichen uns unter elke@waldfreunde-spardorf.de, oder nutzen Sie doch einfach die Kommentarfunktion unter diesem Beitrag.

Wir freuen uns auf Ihre Kommentare. Nur gemeinsam werden wir den Wald in Spardorf erhalten können.

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