Bürgerbegehren „Walderhalt Spardorf“ für unzulässig erklärt

In der Gemeinderatssitzung am 10.08.2021 beschloss der Gemeinderat Spardorf mit 6:8 Stimmen den neu eingereichten Antrag (10.08.2021) zum Bürgerentscheid für nicht zulässig zu erklären.

Die Mehrheit der Gemeinderatsmitglieder war der Auffassung, dass durch die nachträglich vorgenommenen Änderungen, insbesondere bei der Begründung (Ansicht der Initiatoren des Bürgerbegehrens herausgestellt), der Kern des Antrags berührt sei.

Wir werden uns mit einem neuen Bürgerbegehren weiterhin für den Walderhalt in Spardorf einsetzen!