Als Vertreter des Bürgerbegehrens haben wir heute, 10.08.2021, von der Vollmacht der Unterzeichner gebraucht gemacht, den Text des Bürgerbegehrens entsprechend rechtlicher Kritikpunkte anzupassen. Damit hoffen wir, die Wahrscheinlichkeit für eine positive Entscheidung des Gemeinderats hinsichtlich der Zulässigkeit zu erhöhen.
Am 9.8.2021 lud uns der Bürgermeister, um auf einige rechtliche Kritikpunkte hinzuweisen. Wir sind der Ansicht mit der heute eingereichten Änderung diese vollständig ausgeräumt zu haben. Den Kern des Bürgerbegehrens berühren diese Änderungen unserer Ansicht nach nicht.
In Kürze versuche ich die nun ausgeräumten Kritikpunkte nach unserem Verständnis hier zu beschreiben: