Bürgerbegehren Walderhalt Spardorf für zulässig erklärt

Das Bürgerbegehren „Walderhalt Spardorf“ wurde am 12.10.2021 einstimmig durch den Gemeinderat Spardorf für zulässig erklärt.

Die Waldfreunde begrüßen die Zulässigkeitserklärung und sehen nun einer konstruktiven Auseinandersetzung unter Spardorfer Bürgern entgegen. An einem Sonntag innerhalb von 3 Monaten muss nun der Bürgerentscheid stattfinden. Bürgerinnen und Bürger sind dann gefordert über die Frage des Bürgerbegehrens Walderhalt Spardorf abzustimmen.

Die Frage des Bürgerentscheids ist die gleiche, wie im Bürgerbegehren formuliert:

Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Spardorf die Bauleitplanung auf der jetzigen Waldfläche/Waldweg, mit Flurnummer 89/1 und Teilflächen der
Flurnummern 89, 90, 100, Gemarkung Spardorf, einstellt?

Bürgerbegehren Walderhalt Spardorf

Das weitere Verfahren ist nun wieder durch Paragraph 18a der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern geregelt:

(9) Ist die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt, darf bis zur Durchführung des Bürgerentscheids eine dem Begehren entgegenstehende Entscheidung der Gemeindeorgane nicht mehr getroffen oder mit dem Vollzug einer derartigen Entscheidung nicht mehr begonnen werden, es sei denn, zu diesem Zeitpunkt haben rechtliche Verpflichtungen der Gemeinde hierzu bestanden.
(10) 1Der Bürgerentscheid ist an einem Sonntag innerhalb von drei Monaten nach der Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens durchzuführen; der Gemeinderat kann die Frist im Einvernehmen mit den vertretungsberechtigten Personen des Bürgerbegehrens um höchstens drei Monate verlängern. 2Die Kosten des Bürgerentscheids trägt die Gemeinde. 3Stimmberechtigt ist jeder Gemeindebürger. 4Die Möglichkeit der brieflichen Abstimmung ist zu gewährleisten.
[…]
(12) 1Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinn entschieden, in dem sie von der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit in Gemeinden [Auszug aus Tabelle] bis zu 50.000 Einwohnern mindestens 20 v.H., [/] der Stimmberechtigten beträgt. 2Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet. […]
(13) 1Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Beschlusses des Gemeinderats. 2Der Bürgerentscheid kann innerhalb eines Jahres nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden, es sei denn, dass sich die dem Bürgerentscheid zugrunde liegende Sach- oder Rechtslage wesentlich geändert hat.
(14) 1Der Bürgerentscheid entfällt, wenn der Gemeinderat die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme beschließt. 2Für einen Beschluss nach Satz 1 gilt die Bindungswirkung des Absatzes 13 Satz 2 entsprechend.
(15) 1Die im Gemeinderat und die von den vertretungsberechtigten Personen des Bürgerbegehrens vertretenen Auffassungen zum Gegenstand des Bürgerentscheids dürfen in Veröffentlichungen und Veranstaltungen der Gemeinde nur in gleichem Umfang dargestellt werden. 2Zur Information der Bürgerinnen und Bürger werden von der Gemeinde den Beteiligten die gleichen Möglichkeiten wie bei Gemeinderatswahlen eröffnet.

Quelle: Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern Paragraph 18a

Die Waldfreunde Spardorf sehen durch den bevorstehenden Bürgerentscheid große Chancen nicht nur für die Intensivierung des bürgerlichen Dialogs, sondern auch für ein wachsendes Umweltbewusstsein. Denn das Klima braucht Schutz – auch vor unserer Haustüre.

Alles zum Bürgerbegehren und Bürgerentscheid, einschließlich der Historie finden Sie in unserer Themenseite Bürgerentscheid.

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Bürgerbegehren mit 482 Unterschriften eingereicht

Unser Bürgerbegehren zum Walderhalt erreicht erneut überwältigende Zustimmung durch Spardorfer Bürgerinnen und Bürger. Die neue Sammlung brachte trotz Ferienzeit diesmal sogar mehr Unterschriften ein als zuvor. Mit 482 Unterzeichnerinnen und Unterzeichnenrn wird der nun am 14.9.2021 eingereichte den Antrag auf Bürgerentscheid von über 28% der Spardorfer Gemeindebürger unterstützt. Bereits 10% reichen aus, dass der Entscheid durchgeführt werden muss. Ziel und Name sind gleich der ersten Einreichung vom 19.7.2021. Gegenüber dem ersten Anlauf wurden diesmal alle uns genannten formalen Kritikpunkte des Bürgermeisters berücksichtigt (siehe Beitrag vom 10.8.2021).

Start des 2. Bürgerbegehrens „Walderhalt Spardorf“

Nach Ablehnung der Zulässigkeit des Bürgerbegehren durch den Gemeinderat Spardorf am 10.08.2021, sammeln wir seit 27.08.2021 wieder Unterschriften für unser 2. Bürgerbegehren „Walderhalt Spardorf“! Damit streben wir einen Bürgerentscheid an, um das Waldstück nahe der Grundschule zu erhalten.

Bürgerbegehren „Walderhalt Spardorf“ für unzulässig erklärt

In der Gemeinderatssitzung am 10.08.2021 beschloss der Gemeinderat Spardorf mit 6:8 Stimmen den neu eingereichten Antrag (10.08.2021) zum Bürgerentscheid für nicht zulässig zu erklären.

Die Mehrheit der Gemeinderatsmitglieder war der Auffassung, dass durch die nachträglich vorgenommenen Änderungen, insbesondere bei der Begründung (Ansicht der Initiatoren des Bürgerbegehrens herausgestellt), der Kern des Antrags berührt sei.

Wir werden uns mit einem neuen Bürgerbegehren weiterhin für den Walderhalt in Spardorf einsetzen!

Änderung des Bürgerbegehrens eingereicht

Als Vertreter des Bürgerbegehrens haben wir heute, 10.08.2021, von der Vollmacht der Unterzeichner gebraucht gemacht, den Text des Bürgerbegehrens entsprechend rechtlicher Kritikpunkte anzupassen. Damit hoffen wir, die Wahrscheinlichkeit für eine positive Entscheidung des Gemeinderats hinsichtlich der Zulässigkeit zu erhöhen.

Am 9.8.2021 lud uns der Bürgermeister, um auf einige rechtliche Kritikpunkte hinzuweisen. Wir sind der Ansicht mit der heute eingereichten Änderung diese vollständig ausgeräumt zu haben. Den Kern des Bürgerbegehrens berühren diese Änderungen unserer Ansicht nach nicht.

In Kürze versuche ich die nun ausgeräumten Kritikpunkte nach unserem Verständnis hier zu beschreiben:

EN, 19.7.2021: Spardorf: Bürgerinitiative reicht Unterschriftenliste als Protest gegen Waldrodung ein

Die Erlanger Nachrichten berichten online brandaktuell am Tag der Einreichung des Bürgerbegehrens:

[…] Die „Waldfreunde“ wollen damit nach den Worten von Verena Popp und Benedikt Pape auch „ein noch deutlicheres Signal an den Gemeinderat und den Bürgermeister senden“, andere Lösungen zu suchen, und fordern „Klimaschutz auch vor der eigenen Haustür“. […]“

Gesamter Artikel: https://www.nordbayern.de/region/erlangen/spardorf-burgerinitiative-reicht-unterschriftenliste-als-protest-gegen-waldrodung-ein-1.11226389

Bürgerbegehren mit 462 Unterschriften eingereicht

Waldfreunde vor Einreichung des Bürgerentscheids (Foto: Waldfreunde Spardorf)

In nur einer Woche ist es den Waldfreunden Spardorf gelungen 462 Unterschriften für das -> Bürgerbegehren „Walderhalt Spardorf“ <- zu sammeln. Damit hat das Bürgerbegehren bereits die Zustimmung von ca. 27% der Spardorfer Gemeindebürger gewonnen. Gesetzliche Mindestanforderung sind 10%.

Drei Vertreter der Waldfreunde Spardorf (siehe Bild) haben heute, Mo. 19.7.2021 gegen 8:30 Uhr das Bürgerbegehren mit allen Unterschriften bei der Gemeindeverwaltung eingereicht. Der Eingang wurde vom Sekretariat des Bürgermeisters bestätigt. Damit das Begehren Bürgermeister und Gemeinderäte rechtzeitig vor der bevorstehenden -> Gemeinderatssitzung (20.7.2021 um 19 Uhr) <- erreicht, wurden diese ebenfalls per Email informiert.