Als Vertreter des Bürgerbegehrens haben wir heute, 10.08.2021, von der Vollmacht der Unterzeichner gebraucht gemacht, den Text des Bürgerbegehrens entsprechend rechtlicher Kritikpunkte anzupassen. Damit hoffen wir, die Wahrscheinlichkeit für eine positive Entscheidung des Gemeinderats hinsichtlich der Zulässigkeit zu erhöhen.
Am 9.8.2021 lud uns der Bürgermeister, um auf einige rechtliche Kritikpunkte hinzuweisen. Wir sind der Ansicht mit der heute eingereichten Änderung diese vollständig ausgeräumt zu haben. Den Kern des Bürgerbegehrens berühren diese Änderungen unserer Ansicht nach nicht.
In Kürze versuche ich die nun ausgeräumten Kritikpunkte nach unserem Verständnis hier zu beschreiben:
- In Bauleitplanungen besteht das Abwägungsgebot. Das bedeutet, dass bei der Gestaltung der Bauleitplanung ein komplexer Abwägungsprozess durchlaufen werden muss. Ein Bürgerentscheid darf also die Inhalte einer Bauleitplanung nicht festlegen. Wir haben daher den Satz gelöscht, in dem wir über die Inhalte der Bauleitplanung (Sportplatzfläche, …) sprachen.
- Folglich beschränken wir die Frage nun auf die bloße Einstellung der Bauleitplanung auf den entsprechenden Waldflächen. Auch dies wird unserem Anliegen gerecht, den Wald zu erhalten und ist daher keine Änderung des Kerns des Bürgerbegehrens.
- In der Begründung wurde uns vorgeworfen Tatsachenbehauptungen in den Raum zu stellen, was rechtlich schwierig sei.
- Folglich haben wir nun deutlicher herausgestellt, dass es sich bei der Begründung um die Ansicht der Initiatoren des Bürgerbegehrens handelt.
Wir sind nun gespannt, ob und wie der Gemeinderat nun in seiner außerordentlichen Sitzung heute Abend, 10.08.2021, über das Bürgerbegehren entscheidet.
Für jedwede Fragen stehen wir gerne zu Verfügung (siehe „Über uns„).
Auch auf der Seite „Bürgerentscheid“ haben wir die Änderung dokumentiert und das aktuell geänderte Bürgerbegehren zum Download gestellt.
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